Online-Wohnraumbörse
Liebe Vermieterinnen und Vermieter,
im Landkreis Günzburg sind zahlreiche Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf oder deren Wurzeln im Ausland liegen, auf der dringenden Suche privatem Wohnraum.
Wir haben diesbezüglich eine Online-Wohnraumbörse erstellt. Am Ende dieser Seite können Sie über einen Link Ihre Daten in ein Online-Formular eingeben, das anschließend an die Integrationslotsenstelle im Landratsamt übermittelt wird. Die Angebotsdaten werden ausschließlich von ihr und ihren Kooperationspartnern genutzt. Auch erhalten Sie detaillierte Informationen zur genauen Verarbeitung Ihrer Daten bei der Integrationslotsenstelle.
Bitte beachten Sie:
- dass das Landratsamt Günzburg keinerlei Maklertätigkeiten übernimmt, sondern lediglich als „Postkasten“ dient und auch nicht für eine Nachsorge oder dergleichen verantwortlich ist.
- wenn Sie eine Vermietung vornehmen, Sie einen privatrechtlichen Vertrag mit den Mietern und nicht mit dem Landratsamt oder Landkreis Günzburg abschließen.
- sollten Sie in Betracht ziehen, Ihren Wohnraum an anerkannte Geflüchtete oder Personen mit Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu vermieten, ist es wichtig, dass die Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom kommunalen Jobcenter überprüfen lassen. Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche der Wohnung, des Heizenergieträgers und der Region. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem nachfolgenden Punkt „FAQ“.
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft Menschen aus unserem Landkreis Wohnraum zur Verfügung zu stellen!
FAQ
- Die Vermietungen können nur mit den MieterInnen privatrechtlich abgeschlossen werden. Das Landratsamt schließt keine Mietverträge für Privatwohnungen ab.
- Die Mietpreise sind gebunden an das Unterkunftskonzept (siehe Merkblatt)
- Die Mietverträge mit KlientInnen des Jobcenters müssen vor Unterzeichnung an das kommunale Jobcenter unter jobcenter@landkreis-guenzburg.de geschickt werden (dies gilt auch nur beim Ansatz von Nebenkosten).
- Sie müssen den MieterInnen einen Wohnungsberechtigungsschein, nach Mietabschluss aushändigen (siehe Mietbescheinigung). Dieser wird für die Anmeldung in der Gemeinde benötigt.
Wohnung zur Vermietung anbieten
Wenn Sie eine Wohnung zur Vermietung anbieten möchten, füllen Sie bitte das folgende, hier hinterlegte Formular aus.