Kommunales und Wahlen
Kommunales
Städte, Märkte und Gemeinden sowie deren Zusammenschlüsse wie etwa Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften unterliegen unbeschadet ihres Rechts auf Selbstverwaltung der staatlichen Aufsicht. Das Landratsamt Günzburg ist Rechtsaufsichtsbehörde für 34 kreisangehörige Gemeinden und Städte sowie für 7 Verwaltungsgemeinschaften und 25 Zweckverbände.
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Bürgermeister/Oberbürgermeister; Aufsicht
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Finanzlage von Kommunen; Erstellung von Stellungnahmen
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Haushalt; Rechtsaufsichtliche Würdigung und Genehmigung des kommunalen Haushalts
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Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen
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Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen; Erstellung von Stellungnahmen
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Kommunale Unternehmen; Anzeige von Entscheidungen der Kommune
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Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags
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Kommunaler Finanzausgleich; Beantragung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für Städte und Gemeinden
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Kommunale Stiftung; Informationen zur Rechtsaufsicht
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Kommunen; Rechtsaufsicht
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Landratsamt; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
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Überörtliche Rechnungsprüfung; Vorlage von Prüfungsberichten
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Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
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Zweckverband; Anzeige und Beantragung der Genehmigung von Änderungen
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Zweckverbandssatzung; Beantragung der Genehmigung
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Zweckvereinbarung; Anzeige und Beantragung einer Genehmigung
Wahlen
Wahlen sind direkte Prozesse zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Politik, die mit Stimmabgabe im Rahmen eines Wahlverfahrens erfolgen. Freie Wahlen sind ein Grundelement der Demokratie. Der Fachbereich Kommunales leitet und koordiniert überörtliche Wahlen (Landkreiswahlen, Europa-, Bundestags- Landtags- und Bezirkswahlen) und Abstimmungen im Landkreis Günzburg.