Führerschein

Antragsverfahren

Welche Fahrerlaubnisklassen es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt und welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, erfahren Sie über die Stichwortsuche im Bayern-Portal.

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und Angelegenheiten zum Führerschein ist ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zuständig. Demnach gelten die Ausführungen und Informationen auf diesen Seiten nur für Bürger mit Hauptwohnsitz im Landkreis Günzburg.

Bitte informieren Sie sich vorab über die vorzulegenden Unterlagen (siehe Downloads), um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden.

Terminvereinbarung

Für Ihr Anliegen bei der Fahrerlaubnisbehörde und für Vorsprachen bei der Dienststelle in Krumbach bitten wir, einen Termin zu vereinbaren. Die Terminbuchung können Sie selbst direkt online vornehmen. Aufgrund von Doppelbuchungen und Absagen werden immer wieder kurzfristig Termine frei. In dringenden Angelegenheiten lohnt sich also auch der Blick zwischendurch. Bitte vereinbaren Sie nur Termine, die Sie auf jeden Fall wahrnehmen können und stornieren Sie ggf. den Termin über den in der Bestätigungsmail vorhandenen Link.

Vor Ort melden Sie sich mit Ihrer Bestätigung (Terminnummer oder QR-Code), die Sie vorab per E-Mail erhalten haben, am Terminal an. Wenn Sie an der Reihe sind, ruft sie der nächste freie Mitarbeiter auf und Ihre Nummer wird auf einem Display angezeigt.

Online-Antragstellung

Sämtliche Vorgänge können Sie online ohne persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erledigen. Bitte beachten Sie, dass Sie hierzu ein Nutzerkonto (BayernID oder Nutzerkonto Bund, Anmeldung üblicherweise mit Authega, Elster oder dem Online-Personalausweis) benötigen, um sich zu identifizieren. Die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung des neuen Führerscheins können als jpg-Dateien übermittelt werden.

Folgende Online-Vorgänge entbinden derzeit nicht von einer persönlichen Vorsprache:

Die Beantragung eines Personenbeförderungsschein, die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis, die Ersatzausstellung eines Kartenführerscheins, die Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit (LKW, Bus), Änderung von Auflagen (z.B. Sehhilfe, Automatikgetriebe) sowie die Umstellung eines unbefristeten Führerscheins in einen befristeten Führerschein

Die Antragstellung ist online über den Register „Führerscheinantrag“ möglich.

Kontakt

Ersterteilungen, Erweiterungen und Verlängerungen von Fahrerlaubnissen, Berufskraftfahrerqualifikation, Umtausch von deutschen Altführerscheinen, Änderung von Auflagen, Ausstellung von Ersatzführerscheinen und internationalen Führerscheinen, Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen, Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung

Direktkontakt

Fachbereich 31 (Mobilität)
Tel. 08221/95-810
Frau Dreher, Frau Münz, Frau Stelzle, Frau Wagner
E-Mail fuehrerscheinstelle@landkreis-guenzburg.de

Entzug und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen, Fahreignungsüberprüfung (Punkte, Probezeit, Alkohol, Betäubungsmittel, Cannabis, Straftaten etc.)

Direktkontakt
Fachbereich 31 (Mobilität)

Ihr Ansprechpartner
Bitte geben Sie Ihren Familienname ein:

Ukrainische Flüchtlinge sind mit ihrem gültigen ukrainischen Führerschein auch nach Ablauf von sechs Monaten weiterhin berechtigt, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen. Diese Regelung geht auf eine entsprechende Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.07.2022 zurück, welche am 27.07.2022 in Kraft getreten ist und damit unmittelbar gilt. Die Verordnung gilt für alle Personen, denen vorübergehender oder angemessener Schutz nach nationalem Recht gewährt wird. Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung endet diese spätestens am 6. März 2025, oder wenn der Schutzstatus beendet wird. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.

Ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise gelten jedoch nicht unmittelbar, da die EU-Verordnung eine besondere Ausbildung und Prüfung vorsieht. Zur Einführung müssen zunächst entsprechende Verfahren und Rechtsgrundlagen in Deutschland geschaffen werden. Derzeit können ukrainische Berufskraftfahrer erst nach Erwerb einer (beschleunigten) Grundqualifikation im gewerblichen Güterverkehr und in der gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden.

Sollten Sie im Besitz eines digitalen ukrainischen Führerscheins sein oder sollte Ihr Führerschein verloren gegangen bzw. gestohlen worden sein, wenden Sie sich bitte an das Team der Fahrerlaubnisbehörde.