ÖPNV – Öffentlicher Personennahverkehr

Der Landkreis Günzburg ist Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgen Planung und Organisation der Linienverkehre des ÖPNV. Hierbei wird der ÖPNV von den Verkehrsunternehmen größtenteils eigenwirtschaftlich betrieben, das heißt diese finanzieren sich durch Fahrgeldeinnahmen und Ausgleichsleistungen, die allen Unternehmen gleichermaßen zustehen (Ausgleichs- und Erstattungsleistungen für verbilligte Schülertickets, Freifahrt von Menschen mit Schwerbehinderung, Deutschlandticket etc.). Die Angebotsplanung und – durchführung ist Aufgabe der Verkehrsunternehmen.

Der Landkreis Günzburg organisiert sich im Bereich ÖPNV zusammen mit dem Landkreis Unterallgäu seit 1996 sowie mit der kreisfreien Stadt Memmingen seit November 2020 in der Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH (VVM). Der VVM ist ein Mischverbund, da neben den Gebietskörperschaften auch die Verkehrsunternehmen beteiligt sind. Im VVM sind etwa 96 Linien mit rund 1.000 Haltestellen vorhanden. Die gesamte Verkehrsleistung beträgt dabei jährlich etwa 5,12 Millionen Wagenkilometer. Insgesamt nutzen den VVM jährlich rund 8,31 Millionen Fährgäste.

Der Landkreis Günzburg arbeitet mit dem VVM und den Verkehrsunternehmen kontinuierlich an einer Verbesserung des ÖPNV. Hierbei sollen die Verkehrsangebote an die individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepasst werden, um auch in Zukunft eine attraktive Alternative zum Auto darstellen zu können und die Mobilität im Landkreis umweltfreundlich sowie nachhaltig zu gestalten. Oberstes Ziel ist es stets, mit den vorhandenen Möglichkeiten das bestmögliche Angebot zu schaffen.

Soweit Ausgleichsleistungen für öffentliche Verkehrsdienste gewährt werden, müssen diese in einem jährlichen Gesamtbericht veröffentlicht werden (Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 – sog. EU-Nahverkehrsverordnung). Die Veröffentlichung erfolgt durch den für den Landkreis Günzburg zur Durchführung des ÖPNV beauftragten VVM.

Der Landkreis Günzburg hat für die Erbringung öffentlicher Verkehrsdienste im Landkreis eine allgemeine Richtlinie erlassen. Dadurch wird der VVM-Gemeinschaftstarif als Höchsttarif festgesetzt. In einer weiteren Richtlinie wurde der Stadtbustarif Günzburg ebenfalls als Höchsttarif festgesetzt. Die Richtlinien sind unter den „Downloads“ veröffentlicht.

Für ein zukunftsorientiertes, zum Landkreis und seinen Gegebenheiten passendes ÖPNV-Angebot bieten zu können, müssen ständig Verbesserungspotenziale ausgelotet und gegebenenfalls umgesetzt werden. Dafür wird parallel an verschiedenen Projekten gearbeitet. Ziel ist es, den ÖPNV kontinuierlich für eine nachhaltige Zukunft zu verbessern.

Grundlagenstudie zur Verbundintegration (Projektdurchführung)

Bis Dezember 2024 hat der Landkreis gemeinsam mit dem Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen prüfen lassen, wie der Bahnverkehr in den bestehenden Verkehrsverbund Mittelschwaben (VVM), der bisher nur den Busverkehr inkludiert hat, integriert werden kann. Nachdem sowohl die verkehrliche als auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit vom beauftragten Expertengremium ermittelt und bestätigt wurde, erfolgt nun die Ausarbeitung der nötigen Vertragswerke. Erklärtes Ziel ist der Start des dann noch leistungsfähigeren Verbunds zum Jahreswechsel 2025/26. Für Nutzerinnen und Nutzer ergeben sich insbesondere Vorteile in der vereinfachten und vereinheitlichten Tarif- und Ticketstruktur, vor allem bei Reisen mit Umstieg von Bus auf Bahn. Daneben ermöglicht eine Verbundintegration verschiedene organisatorische Änderungen, die den Verbund leistungs- und zukunftsfähig machen. Viele dieser Änderungen laufen im Hintergrund ab, sorgen beispielsweise für die Zuordnung der Fahrgelderlöse aus dem Deutschlandticket und sorgen so dafür, dass der Verbund und das Angebot auch in Zukunft erhalten werden kann.

Projekt „VVMBestPreis“

Eine unter dem (Arbeits-)Titel „VVMBestPreis“ eingereichte Projektskizze hat sehr zur Freude der Projektbeteiligten (Landkreis Unterallgäu, Stadt Memmingen, Verkehrsverbund Mittelschwaben, Landkreis Günzburg) im Dezember einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr im Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten. Nun kann zeitnah mit den weiteren Projektarbeiten begonnen werden.

Konkret stellt das Projekt einen Sprung in das 21. Jahrhundert beim Ticketing (Fahrscheinverkauf) dar. Geplant ist, dass Fahrgäste in Zukunft rein mit ihrer Bankkarte eine Fahrt lösen können, und das nach Best-Preis-Prinzip. Das bedeutet, dass beim Zustieg ein Check-In mit der Bankkarte getätigt wird (z.B. indem die Karte an einen Leser gehalten wird) und beim Ausstieg nach beliebig vielen Stationen ein Check-Out. Am Ende des Tages errechnet das System dann automatisch den besten Preis für die an einem Tag getätigten Fahrten (z.B. Einzelfahrschein, Tagesticket o.ä.) und zieht den entsprechenden Betrag vom betreffenden Konto ein. So ist keine Suche und kein Kauf eines passenden Tickets mehr nötig, Fahrgäste können einfach einsteigen. Ein flächendeckender Zugang ist auch gewährleistet, da Untersuchungen zufolge 99% der Erwachsenen eine eigene Bankkarte besitzen. Vorteil des Systems ist zudem, dass auch spezifische Karten mit spezifischen Informationen ausgestellt werden können, die z.B. die Fahrtberechtigungen für Schüler auf bestimmte Strecken begrenzen. Wenn gar kontaktloses Bezahlen mittels Smartphone bei dem Bankkonto möglich ist, ist nicht einmal mehr der Geldbeutel zum Bus-/Bahnfahren nötig.

Gesamtfortschreibung des Nahverkehrsplans

Aktuell wird die Gesamtfortschreibung des Nahverkehrsplans vorbereitet. Besonders wichtig sind hierfür auch die weiteren Entwicklungen im Rahmen der Verbundintegration.

Im Landkreis Günzburg gibt es zahlreiche Verkehrsangebote, um die Mobilitätsbedürfnisse befriedigen zu können:

Alle Informationen zu Tarif und Tickets, Fahrzeiten und -plänen, usw. erhalten Sie auf der Homepage des VVM oder telefonisch bei der VVM-Mobilitätszentrale unter Tel. 08282/828700.

Sie wollen einen FLEXIBUS buchen? Informieren Sie sich gerne auf der Homepage des FLEXIBUS oder holen Sie sich die FLEXIBUS App 2.0. Auch telefonisch unter der Tel. 08282/9902100 können Sie den FLEXIBUS buchen.

 

Der Nahverkehrsplan ist ein zentrales Planungsinstrument für die Gestaltung des ÖPNV. Im aktuell gültigen Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2010 wurden die Strukturen des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis dargestellt und in einer Schwachstellenanalyse Mängel im derzeitigen Angebot aufgezeigt. Unter Beachtung einer Rahmenkonzeption und einer Prioritätenliste wurde 2010 ein Maßnahmenpaket entwickelt, das zu einer weiteren Optimierung des Nahverkehrs im Landkreis führen soll.

In diesem Nahverkehrsplan ist festgelegt, dass die Schülerbeförderung im Landkreis weiterhin oberste Priorität im öffentlichen Nahverkehr haben soll. Aber auch der Ausbau von flexiblen Bedienungsformen sollte geprüft werden, was im Endeffekt unter anderem den flächenhaften Ausbau des FLEXIBUS ermöglicht hat. Sämtliche ÖPNV-Angebote stehen aber grundsätzlich unter der Prämisse der Finanzierbarkeit, der Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen und des Fahrgastnutzens. Im März 2023 wurde die Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans im Punkt Barrierefreiheit abgeschlossen.

Aktuell wird an der Gesamtfortschreibung des Nahverkehrsplans für den gesamten Landkreis gearbeitet, um aktuelle und zukünftige Anforderungen noch besser abbilden zu können.

Der Landkreis Günzburg als Aufgabenträger ist bestrebt, die Fortbewegung mit dem ÖPNV bestmöglich zu gestalten. Hierbei bittet der Landkreis um Ihre Unterstützung! Gerne nehmen wir Ihre Kritik und Anregungen zur Verbesserung, aber natürlich auch positives Feedback entgegen.

Einige Hinweise und Anmerkungen zur Schülerbeförderung:

  • Erfahrungsgemäß treten insbesondere zum Schuljahresbeginn leider häufig Probleme auf, insbesondere bei kurzfristigen Änderungen (z.B. früherer Schulschluss). Diesbezüglich bitten wir Sie um etwas Geduld.
  • Mitte Dezember findet jährlich der europäische Fahrplanwechsel statt, in dessen Zusammenhang auch Anpassungen im Gebiet des VVM umgesetzt werden. Hierzu wird dringend empfohlen, die genutzte Verbindung noch einmal im Fahrplan zu überprüfen.
  • Leider hat nicht jeder Schüler bzw. jede Schülerin einen Anspruch auf einen Sitzplatz im Bus. In Bussen sind nicht nur Sitz-, sondern auch Stehplätze zulässig. Die Kapazität von Sitz- und Stehplätzen ist abhängig vom Fahrzeugtyp. Die zulässige Anzahl der zu befördernden Personen in einem Fahrzeug richtet sich nach den Angaben in den Fahrzeugpapieren und ist auch im Bus ausgewiesen.
  • Für Stehplätze sind geeignete Halteeinrichtungen in ausreichender Anzahl vorhanden und so angeordnet, dass sie auch von jüngeren Schülern verwendet werden können.
  • Laut § 3 StVO dürfen Omnibusse, in denen Schüler stehend befördert werden, außerorts max. 60 km/h fahren. Sollten Sie hier Zweifel bei der Einhaltung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Beschwerden können Sie am besten über das Kontaktmanagement des Verkehrsverbunds Mittelschwaben Hier red i!übermitteln. Hinweise und Anregungen können per Mail an den Verkehrsverbund oder an das Landratsamt gerichtet werden.

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