Straßenverkehr
Als Untere Straßenverkehrsbehörde ist das Landratsamt Günzburg grundsätzlich verantwortlich für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an Kreis-, Staats- und Bundesstraßen innerhalb des Landkreises Günzburg. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern werden u.a. Verkehrsschauen durchgeführt und notwendige Anordnungen getroffen, um den Verkehr zu regeln und mögliche Gefahren von den Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Als Mitglied der Unfallkommission werden Unfallhäufungspunkte und –strecken überprüft, Unfallursachen ermittelt und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ergriffen.
Für Anliegen, die gemeindliche Straßen, Gemeindeverbindungsstraßen, öffentliche Feld- und Waldwegen sowie beschränkt öffentliche Wegen und Eigentümerwege betreffen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde. Wirken sich die für eine Gemeindestraße zu treffenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen jedoch unmittelbar auf den Verkehr auf höherrangigen Straßen
(Kreis-, Staats- und Bundesstraßen) aus, so ist wiederum das Landratsamt zuständig (Nahtstellenregelung).
Weitere Informationen erhalten Sie über die Stichwortsuche im Bayern-Portal.
Direktkontakt
Die Antragsformulare finden Sie auf der rechten Seite über die Links.
Informationen für die Erteilung von Erlaubnissen zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten, für Arbeiten im Straßenraum (Baustellen), Veranstaltungen auf Verkehrsgrund sowie für Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsverbot erhalten Sie über die Stichwortsuche im Bayern-Portal.
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Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund (§ 29 Abs. 2 StVO)
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Antrag auf verkehrsrechtliche Absicherung einer Veranstaltung nach § 45 StVO
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Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
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Veranstaltererklärung
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Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung für Treib-, Drück- und Gesellschaftsjagden gem. § 44 und 45 StVO
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot an Samstagen der Ferienreisezeit
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen
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Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO
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Vereinbarung Straßenbaulast bei Veranstaltungen
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BayernInfo
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Regierung der Oberpfalz
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VEMAGS
Wenn Sie entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördern möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Die bekanntesten Formen bei dieser unternehmerischen Tätigkeit sind der Verkehr mit Taxen (§ 47 Personenbeförderungsgesetz) oder mit Mietwagen (§ 49 Personenbeförderungsgesetz). Darüber hinaus müssen auch sogenannte Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen genehmigt werden.
Personen, die ein entsprechendes Unternehmen mit Betriebssitz im Landkreis Günzburg eröffnen wollen, müssen persönlich zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sein. Die Antragsunterlagen können Sie unter den „Downloads“ aufrufen.
Das Landratsamt Günzburg hat eine Verordnung über die Bereitstellung von Taxis (Taxiordnung) und eine Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Günzburg (Taxitarifordnung) erlassen, welche Sie unter den „Downloads“ einsehen können.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Stichwortsuche im Bayern-Portal.
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Merkblatt notwendige Unterlagen (6 KB)
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Antrag auf Erteilung einer Genehmigung eines Gelegenheitsverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz (Mietwagengenehmigung/Taxikonzession) (1,13 MB)
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Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (572 KB)
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Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (590 KB)
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum vorübergehenden Einsatz eines Ersatzfahrzeuges gemäß § 43 BOKraft (1,27 MB)
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Taxiordnung (369 KB)
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Taxitarifordnung (292 KB)
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Datenschutz Informationshinweis Straßenverkehr (226 KB)
Gewerblicher Güterverkehr
Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Güter mit Kraftfahrzeugen transportiert, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgesicht als 3,5 Tonnen haben, benötigt hierfür eine Erlaubnis. Informationen zum Antragsverfahren für den gewerblichen Güterverkehr und zur Ausstellung einer Fahrerbescheinigung erhalten Sie über die Stichwortsuche im Bayern-Portal.
Neuregelung ab dem 21. Mai 2022
Aufgrund der Änderung „Marktzugangs-Verordnung“ (EG) Nr. 1072/2009 sowie der „Berufszugangs-Verordnung“ (EG) Nr. 1071/2009 benötigen Unternehmen ab dem 21. Mai 2022 eine EU-Gemeinschaftslizenz bereits für den grenzüberschreitenden Güter- und Kabotageverkehr, bei welchem Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen, jedoch weniger als 3,5 Tonnen, zum Einsatz kommen (sog. „kleine Gemeinschaftslizenz“).
Bei Beförderungen innerhalb Deutschlands bleibt es unverändert bei einer nationalen Erlaubnispflicht mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgesicht ab 3,5 Tonnen.
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Merkblatt „Informationen zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr” (182 KB)
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr/Gemeinschaftslizenz (1,25 MB)
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Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (1,22 MB)
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Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (1,24 MB)
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Fahrzeugliste (1,68 MB)
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Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen der Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 GüKG bzw. zusätzlicher beglaubigter Abschriften der Gemeinschaftslizenz (1,22 MB)
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Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr (1,23 MB)
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Datenschutz Informationshinweis Straßenverkehr (226 KB)
Mehr Sicherheit auf Faschingsumzügen im Jahr 2025
Sowohl für die Teilnehmer, als auch die Besucher von Faschingsumzügen soll die Sicherheit auf Faschingsumzügen und eine unfallfreie Teilnahme gewährleistet werden. Bereits in den Vorjahren wurden deshalb Auflagen festgelegt, die sich inzwischen bewährt haben und auch im Jahr 2025 gelten.
Nähere Informationen zur Durchführung und Teilnahme an Faschingsumzügen finden Sie unter den Downloads.
Das Team der unteren Straßenverkehrsbehörde steht Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
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Informationen für die Durchführung und Teilnahme an Faschingsumzügen (148 KB)
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund (1,25 MB)
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Vereinbarung Straßenbaulast (1,21 MB)
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Merkblatt Brauchtumsveranstaltungen (51 KB)
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Muster für Gutachten zum Einsatz von Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen (39 KB)
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Jugendschutz bei Faschingsveranstaltungen (432 KB)
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Beiblatt zur straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund (§ 29 Abs. 2 StVO) für eine Faschingsveranstaltung (230 KB)