Artenschutz

Artenschutz bedeutet, die Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu bewahren und dem zunehmenden Verlust an Biodiversität entgegenzuwirken.

Artenschutz beinhaltet den Schutz der wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tiere, ihrer Entwicklungsformen, Lebensräume und Lebensgemeinschaften als Teil des ökologischen Naturhaushalts.

Artenschutz unterscheidet zwischen dem strengen und dem besonderen Schutz von Tier- und Pflanzenarten.

Streng oder besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten unterliegen Besitz- und Vermarktungsverboten; d.h. Tiere dürfen nicht gefangen und Pflanzen nicht gesammelt werden. Der Besitz und der Handel mit ihnen oder mit Produkten daraus ist verboten.

Ausnahmen sind nur für gezüchtete Exemplare unter Auflagen möglich. Sie unterliegen unterschiedlichen Melde- und Kennzeichnungspflichten.

Streng geschützte Tierarten (z.B. Griechische Landschildkröten) dürfen nur mit EG-Bescheinigung (CITES) ge- und verkauft werden und müssen beim Landratsamt Günzburg unter Vorlage dieser Bescheinigung angemeldet werden. Beim Verkauf sind sie abzumelden. Gleiches gilt für Nachzuchten dieser Tiere.

Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an Herrn Delle.

Besonders geschützte Tierarten (z.B. Gelbbrust-Aras), sind beim Landratsamt Günzburg mit lückenlosem Herkunftsnachweis anzumelden und beim Verkauf abzumelden. Ein Herkunftsnachweis muss Angaben zur Tierart (Üblicher Artname und wissenschaftlicher Name), Geburtsdatum, Geschlecht, Kennzeichen, Herkunft mit Angabe der Elterntiere, Züchter, bisheriger Halter und neuer Halter enthalten.

Für die Genehmigung von artenschutzrechtlichen Ein- oder Ausfuhrdokument für geschützte Tierarten ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zuständig.

Unser (e)Service für Sie

Hinweis und Links

Auch für unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt, deren Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht ist, gilt der besondere Schutz.

Den Schutzstatus können Sie unter www.wisia.de abfragen.

Direktkontakt

Herr Delle
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit