Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist im Landratsamt für die staatlichen Veterinäraufgaben und die Lebensmittelüberwachung zuständig. Zu den Veterinäraufgaben gehören im Wesentlichen die Bereiche Tiergesundheit, Tierschutz, Tierarzneimittel und tierische Nebenprodukte. Daneben ist der Fachbereich für die Futtermittelprobenahme im Landkreis zuständig. Die amtliche Lebensmittelüberwachung überwacht die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher in Lebensmittelunternehmen. Eine detaillierte Übersicht über die Leistungen des Fachbereichs finden Sie unter Bürgerservice.

Erlass einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest.

Im gesamten Freistaat Bayern wurden die behördlichen Maßnahmen zur Geflügelpest-Prävention ausgedehnt. Hierzu wurden von den bayerischen Kreisverwaltungsbehörden im November 2022 Allgemeinverfügungen erlassen, wonach alle Geflügelhalter diverse Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten haben. Des Weiteren wurden Geflügelausstellungen und –märkte etc. verboten und es gilt ein Fütterungsverbot von Wildvögeln.

Anlass für die Allgemeinverfügungen ist das anhaltend schwere und weiterhin hochdynamische Geflügelpest-Geschehen in Europa, das sich auch insbesondere in Norddeutschland immer weiter ausbreitet und inzwischen auch Bayern erreicht hat.

Informationen zur aktuellen Seuchenlage und Bekämpfung der Geflügelpest in Bayern finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landratsamtes Günzburg zum Schutz vor der Geflügelpest gilt mit Wirkung vom 26.11.2022.

Mit Wirkung zum 05.08.2023 konnte das Verbot von Geflügelausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, wieder aufgehoben werden. Wir verweisen hierzu auf die Allgemeinverfügung vom 02.08.2023 und die dort enthaltenen Hinweise.

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landratsamtes Günzburg zum Schutz vor der Geflügelpest vom 21.10.2022 (Unterbindung des überregionalen Handels mit Geflügel im Reisegewerbe) gilt weiterhin fort.

Weitere Hinweise:

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Dennoch sollten tote Vögel nicht angefasst und entsprechende Funde den lokalen Behörden gemeldet werden. Hunde sind von Kadaver fernzuhalten.

Halterinnen und Halter von Geflügel in Bayern sind zur Meldung ihres Tierbestandes sowohl beim örtlich zuständigen Veterinäramt als auch bei der Bayerischen Tierseuchenkasse verpflichtet.

Weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abrufbar.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpest in Bayern ist ebenfalls auf der Website des Bayerischen Landesamtes abrufbar.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung führt regelmäßig Kontrollen in den Betrieben durch. Dabei wird die Einhaltung von Bestimmungen einer Fülle von Rechtsvorschriften geprüft.

U.a. werden Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Gaststätten, Kantinen regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Das Augenmerk richtet sich dabei auf die Betriebs-, Produktions- und Personalhygiene. Es werden aber auch Bestimmungen des Gaststättenrechts, der Preisangabenverordnung, der Allergen-Kennzeichnung und andere Spezialvorschriften des Lebensmittelrechts geprüft.

Regelmäßig werden auch Warenproben im Rahmen dieser Kontrollen gezogen, die am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht werden.

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