Antrag für Soforthilfen für Hochwasseropfer kann online ausgefüllt werden

5. Juni 2024

Das Hochwasser hat im Landkreis Günzburg enorme Schäden angerichtet. Für Betroffene hat die Bayerische Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und Beseitigung der entstandenen Schäden in einem ersten Schritt eine Soforthilfe bereitgestellt.

Der Antrag für die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt steht ab sofort online auf unserer Homepage bereit. Betroffene, die keine Möglichkeit haben, den Antrag online auszufüllen, können den Antrag in Papierform ab Mittwochnachmittag bei ihrer Kommune abholen. Beantragen können die Soforthilfe Mieter oder Eigentümer, die selbst im betroffenen Objekt wohnen.

Zudem wird es eine Soforthilfe Ölschäden an Wohngebäuden in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude geben. Diese Anträge können nur von Eigentümern gestellt werden. Der entsprechende Antrag dazu wird am morgigen Donnerstag freigeschaltet.

Bei “Versicherbarkeit” gibt es laut Staatskanzlei für beide Soforthilfen einen Abschlag von 50 Prozent.

Unternehmen und Selbstständige können Soforthilfe bei der Regierung von Schwaben beantragen.

Für die Soforthilfen im Bereich Landwirtschaft und Fischerei ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig.