Antworten auf häufig gestellte Fragen

Aus gesundheitlichen Gründen rät das Gesundheitsamt im Landkreis Günzburg derzeit präventiv allgemein vom Baden in Gewässern (unabhängig von Pegelständen) ab, da Verunreinigungen nicht ausgeschlossen werden können.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Günzburg kann aufgrund des Hochwassers aktuell eine Verunreinigung und eine damit einhergehende verschlechterte hygienisch-mikrobiologische Qualität der Gewässer der Badeseen nicht ausschließen. Durch starke Niederschläge können z.B. vermehrt Krankheitserreger aus landwirtschaftlich genutzten Flächen in Badegewässer gelangen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass ungeklärtes Abwasser oder andere Verunreinigungen, wie z.B. Heizöl etc., in die Badegewässer gelangt sind. Des Weiteren könnte sich eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund verringerter Sichttiefen in getrübten Gewässern, Fremdstoffen (z.B. Äste, Müll etc.) sowie starken Strömungen in Fließgewässern ergeben.

Die Folgen bei einer möglichen Verunreinigung können sich unterschiedlich gestalten. So können beispielsweise Symptome wie Durchfall, Erbrechen oder Übelkeit auftreten und es könnte z.B. auch zu Bindehaut-, Wund- oder Hautentzündungen sowie zu allergischen Reaktionen kommen.

Das Landratsamt Günzburg ist für die Überprüfung der EU-Badeseen im Landkreis Günzburg zuständig. Die Beprobungen werden in der Zeit zwischen Mai und September regelmäßig alle vier Wochen durchgeführt und überprüft. Sollten Badewarnungen bzw. Badeverbote ausgesprochen werden, wird die Bevölkerung entsprechend informiert.

Die Bestätigungen werden von den Kommunen ausgestellt. Das Landratsamt Günzburg kann eine solche Bestätigung nicht ausstellen.

Das Hochwasser hat im Landkreis Günzburg enorme Schäden angerichtet. Für Betroffene gibt es verschiedene staatliche Finanzhilfen:

Wir haben eine Online-Plattform für Hilfsangebote und Hilfsgesuche erstellt. Auf www.lkgz-hilft.de können Sie kostenlos und unkompliziert Angebote wie Gesuche eintragen und direkt miteinander in Kontakt treten.

Der BRK Kreisverband Günzburg hat ein Spendenkonto für die Opfer des aktuellen Hochwassers eingerichtet. Spenden können mit dem Verwendungszweck „Hochwasser“ auf das Konto des BRK bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach mit der IBAN DE13 7205 1840 0240 008946 überwiesen werden.

Pumpen Sie nur unter Beachtung des aktuellen Grundwasserspiegels aus. Sollte dieser noch höher sein als der Wasserstand im Haus können durch den Druck massive statische Schäden am Fundament des Gebäudes entstehen.  Bei Fragen kontaktieren Sie bitte entsprechende Fachleute.

Häufig wird in den Bereichen, die vom Hochwasser überflutet waren, Hof und Garten mit einem dünnen Ölfilm überzogen sein. Im Allgemeinen werden nur geringe Ölmengen in die oberste Bodenschicht eingedrungen sein, die innerhalb von 6 bis 12 Wochen, spätestens jedoch bis zum Herbst durch UV-Einwirkung und Mikroben-Tätigkeit abbaut abgebaut sein dürften. Sie werden keine dauerhafte Nutzungseinschränkung verursachen.

 Erst wenn der Boden erkennbar mit Öl getränkt oder mit einer dicken Ölschlammschicht bedeckt ist (mehrere Zentimeter), sollten Betroffene sich mit dem Landratsamt bzw. dem Amt für Landwirtschaft über einen Abtrag des belasteten Bodens und die Art seiner Entsorgung abstimmen.

 Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz rät, die Gartenböden aber in regelmäßigen Abständen – etwa alle 2-3 Wochen – 5 bis 10 Zentimeter tief umzugraben, um für ausreichende Luftzufuhr zu sorgen.

 Gras und Grünfutter sind als Restmüll zu entsorgen und eignen sich nicht zum Kompostieren. Der Komposthaufen sollte umgesetzt werden und der kontaminierte Kompost in diesem Jahr nicht mehr in den Boden eingearbeitet werden.

 Vom Verzehr von Gemüse und Erdfrüchten, die in den betroffenen Bereichen angebaut/ geerntet werden, wird für heuer abgeraten.

 Für Sandkästen und Kinderspielplätze gilt: sichtbar verunreinigter und nach Öl riechender Sand muss ausgetauscht werden. Bei einem dünnen Ölfilm auf dem Gartenteich kann der Abbau durch Zugabe von Biocrack beschleunigt werden. Falls Öl auf dem Wasser aufschwimmt, muss es von der Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk abgepumpt werden. Danach muss der Teich gereinigt und neu befüllt werden.

 Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz/ Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Bei Bauschutt sind aufgrund abfallrechtlicher Vorgaben die bestehenden Verwertungswege einzuhalten. Demnach muss Bauschutt am Entstehungsort getrennt werden und ist auch getrennt zu entsorgen. Das bedeutet, dass zunächst ölbelastetes Material von unbelastetem Material getrennt werden muss. Für das unbelastete Material gilt wiederum, dass Materialien wie Beton, Ziegel, Fliesen etc. nicht mit Materialien wie Styropor, Dämmmaterial und Rigips vermischt werden dürfen. Der Landkreis Günzburg richtet zwei zentrale Sammelstelle bei gewerblichen Verwertern ein, die verkehrsnah zu den betroffenen Hochwassergebieten liegen.

Die zentralen Sammelstellen für die Abgabe von mineralischen Abfällen aus dem Hochwasserereignis sind:

  • AWZ Burgau (Remsharter Straße 51, 89331 Burgau): Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 15:45 Uhr.
  • Baur & Söhne GmbH Günz-Kompost (Im Grubenfeld 1; 89312 Günzburg) Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12.00 Uhr sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr und Samstag von 9 bis 13 Uhr.

Die Abgabe von Bauschutt ist kostenpflichtig. Für die Abgabe von ölbelastetem Bauschutt wurde aber eine Sonderregelung getroffen. Die Kosten für die Entsorgung des ölhaltigen Bauschutts wurde auf 75 Euro pro Tonne gesenkt, sofern kein Dritter die Kosten der Entsorgung übernimmt. Die Entsorgungskosten liegen eigentlich bei 175 Euro pro Tonne. Auch hier ist ein Betroffenennachweis nötig.

Die jeweiligen Betroffenennachweise liegen bei der KAW und den Gemeinden in gedruckter Form aus oder können auf der Internetseite des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs heruntergeladen werden

(https://kaw.landkreis-guenzburg.de/hochwasserereignis.html?file=files/kaw_guenzburg/files/formulare/Bestaetigung_Gemeinde_Bauschutt.pdf&cid=1238 und https://kaw.landkreis-guenzburg.de/hochwasserereignis.html?file=files/kaw_guenzburg/files/formulare/Bestaetigung_Gemeinde_Sperrmuell.pdf&cid=1245).

Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Informationen zur Entsorgung von Abfällen aus den Hochwassergebieten zusammengefasst: https://kaw.landkreis-guenzburg.de/hochwasserereignis.html.

Psychologische Beratungsstelle

Die Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Neu-Ulm, Günzburg und Krumbach bietet für Betroffene der Hochwasserkatastrophe stabilisierende Gespräche an. Sie hören zu und suchen mit den Klienten Erleichterung und Lösungen in ihrer bedrückenden Situation. Alle Beratenden sind vielfältig psychologisch geschult.

Krisendienste Bayern

Die Krisendienste Bayern sind ein psychosoziales Beratungs- und Hilfeangebot.

Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 655 3000 erhalten Menschen in seelischen Krisen, Mitbetroffene und Angehörige qualifizierte Beratung und Unterstützung. Wenn nötig, kommt ein mobiles Einsatzteam vor Ort und steht mit Rat und Tat zur Seite. Die Krisendienste Bayern sind in ganz Bayern erreichbar und beraten telefonisch in über 120 Sprachen.

Weitere Informationen: www.krisendienste.bayern (auch Facebook, Instagram)

Traumahilfe Schwaben

Wenn Sie Hilfe brauchen oder Fragen zum Thema Trauma und Traumatherapie benötigen, können Sie sich gerne an diese Stelle wenden.

Tel: 0821 -444 09 484
https://www.traumahilfe-augsburg.de

Telefon-Seelsorge

Telefonisches Gesprächsangebot, das 24 Stunden erreichbar ist. Wenn Sie jemanden zum Reden brauchen, steht Ihnen die kostenfreie Telefonseelsorge mit ihren geschulten Mitarbeiter*innen rund um die Uhr zur Verfügung.

Tel: 0800 -111 0 111 und 0800 – 111 0 222

Betroffene müssen sich ausweisen
Aufgrund des Hochwassers und der damit verbundenen enormen Schäden im Landkreis Günzburg wurden bei den Sammlungen in den Überschwemmungsgebieten bereits über 25.000 Kubikmeter Sperrmüll eingesammelt. Diese Menge übersteigt das übliche jährliche Sperrmüllaufkommen des gesamten Landkreises bei weitem. Noch bis mindestens 22.06.2024 können die vom Hochwasser Betroffenen ihren Hochwasser-Müll kostenlos an den Wertstoffhöfen im Landkreis Günzburg sowie beim AWZ Burgau abgeben. Da es in den letzten Tagen jedoch zu einem massiven Missbrauch dieses Angebotes gekommen ist, müssen sich die Betroffenen ab sofort entsprechend ausweisen, damit sichergestellt ist, dass auch nur Material aus den Hochwassergebieten abgegeben wird.

Bauschutt
Bei Bauschutt sind aufgrund abfallrechtlicher Vorgaben die bestehenden Verwertungswege einzuhalten. Demnach muss Bauschutt am Entstehungsort getrennt werden und ist auch getrennt zu entsorgen. Das bedeutet, dass zunächst ölbelastetes Material von unbelastetem Material getrennt werden muss. Für das unbelastete Material gilt wiederum, dass Materialien wie Beton, Ziegel, Fliesen etc. nicht mit Materialien wie Styropor, Dämmmaterial und Rigips vermischt werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes. Der Landkreis Günzburg ist dabei, eine zentrale Sammelstelle bei einem gewerblichen Verwerter einzurichten. Nähere Informationen hierzu werden in der kommenden Woche veröffentlicht.

Die Abgabe von Bauschutt ist kostenpflichtig. Betroffene können jedoch für ölbelastetes Material die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ beantragen. Auch durch eine fachgerechte Trennung des Bauschuttmaterials können Betroffene Kosten sparen.

Öffnungszeiten Wertstoffhöfe
Die Öffnungszeiten der Werstoffhöfe im Landkreis Günzburg erfahren Sie auf der Website des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Günzburg.

Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Günzburg hat auf seiner Website die wichtigsten Informationen zusammengefasst, was bei der Entsorgung von Abfällen aus dem Hochwassergebieten zu beachten ist:
Kreisabfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Günzburg: Hochwasser

 

Die LEW Verteilnetz GmbH hat hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Präventiv empfiehlt das Landratsamt, im gesamten Landkreis Günzburg das Trinkwasser abzukochen. Verunreinigungen können nicht ausgeschlossen werden.

In der Stadt Leipheim gibt es eine Trinkwasser-Notversorgung. Nähere Informationen dazu gibt es hier www.leipheim.de.

In einigen Kommunen des Landkreises Günzburg muss das Trinkwasser abgekocht werden. Informationen dazu gibt es bei den Kommunen.

Der Landkreis Günzburg öffnet seine Wohnraumbörse für Betroffene des Hochwassers

2018 hat der Landkreis Günzburg im Rahmen seiner Angebote im Bereich Integration durch Wohnen eine Online-Wohnraumböser installiert. Hierbei handelt es sich um eine elektronische Plattform für Vermieterinnen und Vermieter, die Wohnraum für Menschen zur Verfügung stellen, welche sich auf dem Mietmarkt schwertun.

Die Hochwasserkatastrophe hat die angespannte Situation auf dem Mietmarkt im Landkreis Günzburg weiter verschärft. Gezielt möchte der Landkreis die bestehende Online-Wohnraumbörse nutzen, um vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger, deren Zuhause vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar geworden ist, zu unterstützen.

Wenn Sie über geeigneten Wohnraum verfügen, der aktuell leer steht und kurzfristig nutzbar wäre, dann tragen Sie diesen bitte in das entsprechende Formular auf der Website des Landkreises ein:

Online-Wohnraumbörse – Wohnraum für Hochwassergeschädigte gesucht

Mitarbeiter der Landkreisverwaltung kommen dann in einem nächsten Schritt auf Sie zu, um alles Weitere zu besprechen und Fragen zu klären.

Aller angebotener Wohnraum wird dann über die Wohnraumbörse direkt an betroffene des Hochwassers, die sich ebenfalls beim zuständigen Fachbereich melden können, vermittelt.