Abgabe von Flut-Schutt

Betroffene müssen sich ausweisen
Aufgrund des Hochwassers und der damit verbundenen enormen Schäden im Landkreis Günzburg wurden bei den Sammlungen in den Überschwemmungsgebieten bereits über 25.000 Kubikmeter Sperrmüll eingesammelt. Diese Menge übersteigt das übliche jährliche Sperrmüllaufkommen des gesamten Landkreises bei weitem. Noch bis mindestens 22.06.2024 können die vom Hochwasser Betroffenen ihren Hochwasser-Müll kostenlos an den Wertstoffhöfen im Landkreis Günzburg sowie beim AWZ Burgau abgeben. Da es in den letzten Tagen jedoch zu einem massiven Missbrauch dieses Angebotes gekommen ist, müssen sich die Betroffenen ab sofort entsprechend ausweisen, damit sichergestellt ist, dass auch nur Material aus den Hochwassergebieten abgegeben wird.

Bauschutt
Bei Bauschutt sind aufgrund abfallrechtlicher Vorgaben die bestehenden Verwertungswege einzuhalten. Demnach muss Bauschutt am Entstehungsort getrennt werden und ist auch getrennt zu entsorgen. Das bedeutet, dass zunächst ölbelastetes Material von unbelastetem Material getrennt werden muss. Für das unbelastete Material gilt wiederum, dass Materialien wie Beton, Ziegel, Fliesen etc. nicht mit Materialien wie Styropor, Dämmmaterial und Rigips vermischt werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes. Der Landkreis Günzburg ist dabei, eine zentrale Sammelstelle bei einem gewerblichen Verwerter einzurichten. Nähere Informationen hierzu werden in der kommenden Woche veröffentlicht.

Die Abgabe von Bauschutt ist kostenpflichtig. Betroffene können jedoch für ölbelastetes Material die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ beantragen. Auch durch eine fachgerechte Trennung des Bauschuttmaterials können Betroffene Kosten sparen.

Sonderregelung für ölhaltigen Bauschutt

Hier muss zunächst ölbelastetes Material von unbelastetem Material getrennt werden und für das unbelastete Material gilt auch hier, dass Materialien wie Beton, Ziegel, Fliesen etc. nicht mit Materialien wie Styropor, Dämmmaterial und Rigips vermischt werden dürfen. Der Landkreis Günzburg richtet zwei zentrale Sammelstelle bei gewerblichen Verwertern ein, die verkehrsnah zu den betroffenen Hochwassergebieten liegen.

Die zentralen Sammelstellen für die Abgabe von mineralischen Abfällen aus dem Hochwasserereignis sind:

  • AWZ Burgau (Remsharter Straße 51, 89331 Burgau): Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 15:45 Uhr.
  • Baur & Söhne GmbH Günz-Kompost (Im Grubenfeld 1; 89312 Günzburg) Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12.00 Uhr sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr und Samstag von 9 bis 13 Uhr.

Die Abgabe von Bauschutt ist kostenpflichtig. Für die Abgabe von ölbelastetem Bauschutt wurde aber eine Sonderregelung getroffen. Die Kosten für die Entsorgung des ölhaltigen Bauschutts wurde auf 75 Euro pro Tonne gesenkt, sofern kein Dritter die Kosten der Entsorgung übernimmt. Die Entsorgungskosten liegen eigentlich bei 175 Euro pro Tonne. Auch hier ist ein Betroffenennachweis nötig.

Die jeweiligen Betroffenennachweise liegen bei der KAW und den Gemeinden in gedruckter Form aus oder können auf der Internetseite des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs heruntergeladen werden  (https://kaw.landkreis-guenzburg.de/hochwasserereignis.html?file=files/kaw_guenzburg/files/formulare/Bestaetigung_Gemeinde_Bauschutt.pdf&cid=1238 und https://kaw.landkreis-guenzburg.de/hochwasserereignis.html?file=files/kaw_guenzburg/files/formulare/Bestaetigung_Gemeinde_Sperrmuell.pdf&cid=1245).

Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Informationen zur Entsorgung von Abfällen aus den Hochwassergebieten zusammengefasst: https://kaw.landkreis-guenzburg.de/hochwasserereignis.html.

Öffnungszeiten Wertstoffhöfe
Die Öffnungszeiten der Werstoffhöfe im Landkreis Günzburg erfahren Sie auf der Website des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Günzburg.