Kostenlose Vor-Ort-Beratung bei Heizungs- und Gebäudeschäden

Verbraucherzentrale Bayern startet kostenloses und unbürokratisches Beratungsangebot für Geschädigte der Flutkatastrophe in Bayern

Nach den dramatischen Überschwemmungen der vergangenen Tage geht es in Bayern nun ans Aufräumen. Dabei sind vielerorts auch Heizung oder Fassade durch das Hochwasser betroffen. Was in einem solchen Fall zu tun ist, weiß die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Ab sofort hilft sie Geschädigten mit einer kostenlosen, unbürokratischen Erstberatung vor Ort. Den sonst anfallenden Eigenanteil an der Beratung übernimmt dabei das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

„Unsere Energieberater kommen zu den Betroffenen nach Hause, sehen sich das Gebäude an und geben eine erste Einschätzung“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Muss die Heizung ausgetauscht werden, erhalten Eigentümer einen Überblick über technisch sinnvolle Lösungen und Fördermöglichkeiten. Bei Schäden an der Gebäudehülle geben die Berater eine Einschätzung, wie das Gebäude getrocknet und wiederhergestellt werden kann.“ Zudem bietet die Verbraucherzentrale Bayern eine Beratung zu einer möglichen energiesparenden Sanierung der Gebäudehülle an.

Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 können Betroffene eine Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Dabei sollten sie angeben, dass sie von der Flut betroffen sind. Dann werden sie bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt. Eine Anmeldung ist ebenfalls möglich unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/kostenfreie-energieberatung-fuer-flutopfer-96197.

Nützliche Informationen erhalten Verbraucher auch unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Weitere Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Förderung von Maßnahmen speziell in den von Hochwasserschäden betroffenen Gebieten

Zur Förderung von Maßnahmen speziell in den von Hochwasserschäden betroffenen Gebieten hat das BMWK ergänzende Hinweise zu Verfahrenserleichterungen in den FAQ zur BEG unter dem Punkt A0 (AKTUELLES) veröffentlicht: Diese Hinweise gelten ausdrücklich für die Programmteile beider Durchführer,  KfW und BAFA:

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)

Damit die Bundesförderung für effiziente Gebäude den Betroffenen des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg schnell und unbürokratisch zur Verfügung steht, werden für diese Menschen Verfahrenserleichterungen in der BEG eingeführt.

Dafür sind folgende Änderungen für die Hochwassergebiete in allen BEG-Programmen (KfW: 261, 263, 264, 358, 359, 458, 464) vorgesehen:

  • Möglichkeit eines Wiederantrags: Auch wenn erst kürzlich ein Gebäude mit Hilfe der BEG saniert wurde und die Mindestnutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist, wird es den Betroffenen im Hochwassergebiet möglich sein, einen erneuten Antrag in der BEG zu stellen.
  • Ausnahme der Vorgabe des Klimageschwindigkeits-Bonus, dass die Heizung noch funktionsfähig sein muss: Der Bonus kann auch für kaputte Heizungen geltend gemacht werden. Hier reicht eine Eigenerklärung des Gebäudebesitzers, dass diese vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.
  • Die Kumulierungsgrenze in der BEG wird ausnahmsweise auf maximal 100 Prozent erhöht, um so den Betroffenen eine maximale staatliche Unterstützung zu gewähren (unter Berücksichtigung von Versicherungsleistungen und anderen staatlichen Hilfen).

Die Möglichkeit zur Nutzung dieser Ausnahmeregelungen wird den Betroffenen in Kürze bei BAFA und KfW zur Verfügung stehen. Details zur Antragstellung und weitere wichtige Hinweise finden Sie in Kürze auf den Internetseiten der Durchführer KfW und BAFA.

Zudem gilt für die Förderung des Heizungstauschs aktuell noch eine befristete Übergangsregelung, die auch von den Betroffenen des Hochwassers genutzt werden kann (vgl. A.2 der FAQ).

Online-Vortrag: Feuchter Keller – was tun?

18. Juli 2024 von 12:30 bis 13:30 Uhr

Ob vom Hochwasser geschädigt, oder baulich bedingte, dauerhafte Feuchtigkeit, ob durch Kondensation im Sommer, oder Schimmelpilzausfall, der 45-minütige Vortrag erläutert die unterschiedlichen Ursachen (Lastfälle) feuchter Keller und gibt entsprechende Hinweise, was getan werden kann. Neben technischen Aspekten geht es auch um Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. Schaffen eines funktionsfähigen Nutzkellers (Lagerraums). Im Anschluss beantwortet die Referentin gerne Ihre Fragen.

Zielgruppe: Interessierte und betroffene Hauseigentümer

Referent: Gisela Kienzle, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.