Hochwassersituation im Landkreis Günzburg beeinflusst auch den Ablauf der Europawahl

6. Juni 2024

Die Hochwassersituation im Landkreis Günzburg beeinflusst auch den Ablauf der Europawahl 2024. Die Kreiswahlleitung steht in Abstimmung mit dem Landeswahlleiter in engem Austausch mit den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Günzburg, die alles tun, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu gewährleisten.

Vereinbarte Maßnahmen sind bereits angelaufen und werden entsprechend umgesetzt und an die Bürgerinnen und Bürger durch die Gemeinden und die Kreiswahlleitung kommuniziert.

Wegen Überflutung war die Verwaltungsgemeinschaft Offingen zeitweise weder telefonisch, per E-Mail, per Internet noch persönlich erreichbar. Mittlerweile konnten alle Einschränkungen behoben werden.

Die Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen ist weiterhin weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist dort nur persönlich möglich. Sobald der Schaden behoben ist, erfolgen entsprechende Informationen auf deren Homepage. Für generelle Fragen zur Europawahl oder zum Status des Briefwahlantrags kann man sich an die Nummer 0152/357 80729 wenden.

Am Wahlsonntag, 09. Juni 2024, wird die Urnenwahl in allen Gemeinden im Landkreis Günzburg möglich sein. Das Wahlrecht kann persönlich im Wahllokal ausgeübt werden. Der Ausweis reicht hier bei der Wahl in der Gemeinde, falls die Wahlbenachrichtigung durch die Hochwasserlage nicht verfügbar ist. Falls Briefwahl beantragt wurde, muss der Wahlschein mitgebracht und abgegeben werden, um eine Doppelwahl auszuschließen.

Wahllokale werden verlegt:

In einzelnen Gemeinden ist auch eine Verlegung eines Wahllokales bzw. der Auszählungsräume für die Briefwahl notwendig, weil die ursprünglich vorgesehenen Räumlichkeiten aufgrund der Überschwemmungen nicht mehr nutzbar sind.

Betroffen sind:

Bisher untergebrachtVerlegt in
Stadt GünzburgUrnenwahlbezirk Nr. 7Kinderhaus Hagenweide,
Auf der Hagenweide 2a,
89312 Günzburg
Kindertagesstätte Weststadt Kötzer Weg 50a,
89312 Günzburg
Stadt BurgauBriefwahlbezirk Nr. 21 und 22Feuerwehrgerätehaus Burgau Mannschaftsraum 2
Haldenwanger Str. 35 89331 Burgau
Mittelschule Burgau, Turnhalle 
Pestalozzistr. 5, 89331 Burgau
Stadt BurgauBriefwahlbezirke Nrn. 23, 24, 25, 26, 27, 28Dreifachhalle Grundschule Burgau Remsharter Str. 1,
89331 Burgau
Grundschule Burgau,
Erdgeschoss, Raum 0.09, Klassen 1 b, 2 b, 3 b, 4 b und 1 e 
Remsharter Str. 2, 89331 Burgau
Markt OffingenBriefwahlbezirke Nrn. 11, 12, 13Mindelhalle,
(Große Halle I, II, Nebenhalle) Schulstraße 8, 89362 Offingen
Grund- u. Mittelschule Offingen,
(3 Klassenzimmer im EG) Schulstraße 6 89362 Offingen

Über die Änderung der Wahlräume haben die betroffenen Kommunen zum Teil in der Günzburg Zeitung, auf der Homepage, in den Sozialen Medien und durch entsprechende Aushänge informiert. Auch Hinweisschilder an den ursprünglich vorgesehenen Wahllokalen weisen auf die geänderten Räumlichkeiten hin.  Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die entsprechenden Informationen der Gemeinden und der regionalen Medien zu beachten.

Briefwahl in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten:

Wer Briefwahl beantragt hat, aber noch keine Unterlagen erhalten hat, sollte sich sobald wie möglich an seine Gemeinde wenden. Dort können neue Unterlagen beantragt und abgeholt werden.

Das gleiche gilt, wenn Briefwahlunterlagen zuhause durch das Hochwasser zerstört oder verloren gegangen sind. Bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr können neue Wahlscheine erteilt werden. Am einfachsten ist es, anschließend gleich die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle zu nutzen.

Der bislang nicht zugegangene Wahlschein wird dann von der Gemeinde für ungültig erklärt, sodass mit diesem nicht gewählt werden kann, auch wenn er noch rechtzeitig vor dem Wahlsonntag beim Wahlberechtigten eingehen würde. Damit wird Missbrauch verhindert.

Wichtig ist, dass die Briefwahlunterlagen aufgrund der kurzfristigen Beantragung nach Möglichkeit persönlich abgeholt werden sollten und die Wahlbriefe auch direkt in den Rathäusern bzw. Verwaltungsgemeinschaften abgegeben oder eingeworfen werden; ein rechtzeitiger Rücklauf über die Post ist zeitlich nicht mehr möglich. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, also Sonntag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr, bei der zuständigen Stelle der Gemeinde vorliegen.Bei den Landratsämtern können Wahlbriefe nicht abgeben werden.