Pflichtumtausch von Führerscheinen: Nächste Frist läuft am 19. Januar 2025 ab

13. August 2024

Viele Bürgerinnen und Bürger sind noch im Besitz eines faltbaren, grau- oder rosafarbigen Papierführerscheines. Dies soll sich nach einer EU-Richtlinie nun ändern. Alle Papierführerscheine sind bis zum 19. Januar 2025 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen. Hierbei wurde ein Stufenplan erstellt, der den geordneten Ablauf garantieren soll.

Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger, die in den Geburtsjahren 1971 oder später geboren sind, müssen ihren grau- oder rosafarbigen Papierführerschein bis spätestens 19. Januar 2025 getauscht haben. Die nächsten Umtausch-Fristen für unbefristete Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, stehen gestaffelt nach den Ausstellungsjahren des Führerscheins jeweils zum 19. Januar an.

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Günzburg möchte die Bürger, die von diesen Geburtsjahren betroffen sind, frühzeitig auf die Umtauschpflicht aufmerksam machen. Um lange Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden wird dringlich um vorzeitige Antragstellung gebeten.

Der Umtausch des Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein kann online bei der Fahrerlaubnisbehörde hier online beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache ist dann nicht mehr erforderlich. Für die Identifizierung bei der Antragstellung wird ein Nutzerkonto (BayernID oder Nutzerkonto Bund, Anmeldung üblicherweise mit Authega, Elster oder dem Online-Personalausweis) benötigt. Das biometrische Passbild und die Unterschrift für den neuen Führerschein können als jpg-Dateien übermittelt werden. Nachdem der Papierführerschein der Fahrerlaubnisbehörde zur Entwertung übersendet wurde, wird der neue Führerschein von der Bundesdruckerei innerhalb von ca. vier Wochen postalisch nach Hause zugestellt.

Persönliche Vorsprachen sind bei der Fahrerlaubnisbehörde Günzburg sowie im Kreishaus Krumbach ausschließlich mit einer Online-Terminvereinbarung über die Homepage des Landkreises Günzburg möglich. Zur Antragstellung wird regelmäßig ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ein Identitätsnachweis (z.B. Reisepass, Personalausweis) und der originale Führerschein benötigt. Bei Inhabern der Altklasse 3 ist für die Erteilung der Klasse T als Nachweis, dass ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb besteht oder Mithilfe geleistet wird, eine Kopie des letzten Beitragsbescheides der Berufsgenossenschaft sowie gegebenenfalls eine Bestätigung über die Mithilfe vorzulegen. Für die Verlängerung der Fahrberechtigung aus der Altklasse 3 für dreiachsige Fahrzeugkombinationen bis 18,75 Tonnen (CE79) ab dem 50. Lebensjahr wird zusätzlich ein ärztliches und augenärztliches Gutachten benötigt.

Sofern der Papierführerschein nicht vom Landratsamt Günzburg ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Behörde benötigt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Wer weiter mit seinem alten Papierführerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld.