Schwimmförderungsprogramm “Mach mit – Tauch auf”: Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2024

22. Juli 2024

Angesichts in der Praxis nur begrenzt zur Verfügung stehender Wasserflächen und langer Wartelisten bei vielen Schwimmkursanbietern wird der aktuell bis zum 09.09.2024 laufende Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2024 verlängert. Auf diese Weise soll möglichst vielen Kindern noch die Einlösung des Gutscheins ermöglicht werden. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12.09.2023 und dem 31.12.2024 stattfindet.

Verlängerung der Antragsfrist für Kursanbieter
Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 31. März 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.

FAQ mit den wichtigsten Fragen für Eltern und Kursanbieter finden Sie unter www.mach-mit.bayern.de