Soforthilfe-Anträge können noch bis zum 30. September eingereicht werden

27. September 2024

Nach dem Jahrhunderthochwasser im Juni wurden im Landkreis Günzburg bislang circa 3.000 Anträge auf Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ oder „Ölschäden an Gebäuden“ gestellt. Mehr als 7,5 Millionen Euro wurden inzwischen ausbezahlt.

Die Gelder werden von der Bayerischen Staatsregierung bereitgestellt, die Betroffenen können die Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ beim Landratsamt beantragen. Für Soforthilfen im Bereich Landwirtschaft und Fischerei ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Hochwassergeschädigte Unternehmen und Betriebe können Anträge auf staatliche Soforthilfen bei der Regierung von Schwaben stellen.

Noch bis zum 30. September 2024 können Betroffene die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ sowie „Ölschäden an Gebäuden“ beim Landratsamt Günzburg beantragen. Betroffene können den Antrag auf der Internetseite des Landkreises Günzburg unter https://landkreis-guenzburg.de/soforthilfe online ausfüllen oder herunterladen. Anträge in Papierform können bei den Gemeinden abgeholt werden. 

Neben diesen Soforthilfen stellt die Bayerische Staatsregierung auch Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ zur Verfügung. Damit unterstützt der Freistaat Betroffene, die nach einer Naturkatastrophe in ihrer Existenz bedroht sind. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-guenzburg.de/soforthilfe. Diese Anträge können bis 31. Oktober 2024 beim Landratsamt Günzburg eingereicht werden.