Sonderregelung für ölhaltigen Bauschutt

28. Juni 2024

Das Jahrhunderthochwasser hat in den betroffenen Gebieten enorme Schäden hinterlassen und die Aufräumarbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Der Werkausschuss hat nun in einer außerordentlichen Sitzung eine Sonderregelung für die Abgabe von ölhaltigem Bauschutt getroffen.

Noch bis Ende Juni können die vom Hochwasser Betroffenen ihren brennbaren Hochwasser-Müll kostenlos an den Wertstoffhöfen im Landkreis Günzburg sowie beim AWZ Burgau abgeben – im Einzelfall ist dies auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Da es in jüngster Zeit jedoch zu einem massiven Missbrauch dieses Angebotes gekommen ist, ist ab sofort ein Betroffenennachweis nötig, damit sichergestellt ist, dass auch nur Material aus den Hochwassergebieten abgegeben wird. 

Bei Bauschutt sind aufgrund abfallrechtlicher Vorgaben die bestehenden Verwertungswege einzuhalten. Demnach muss Bauschutt am Entstehungsort getrennt werden und ist auch getrennt zu entsorgen. Das bedeutet, dass zunächst ölbelastetes Material von unbelastetem Material getrennt werden muss. Für das unbelastete Material gilt wiederum, dass Materialien wie Beton, Ziegel, Fliesen etc. nicht mit Materialien wie Styropor, Dämmmaterial und Rigips vermischt werden dürfen. Der Landkreis Günzburg richtet zwei zentrale Sammelstelle bei gewerblichen Verwertern ein, die verkehrsnah zu den betroffenen Hochwassergebieten liegen.

Die zentralen Sammelstellen für die Abgabe von mineralischen Abfällen aus dem Hochwasserereignis sind:

  • AWZ Burgau (Remsharter Straße 51, 89331 Burgau): Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 15:45 Uhr.
  • Baur & Söhne GmbH Günz-Kompost (Im Grubenfeld 1; 89312 Günzburg) Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12.00 Uhr sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr und Samstag von 9 bis 13 Uhr.

Die Abgabe von Bauschutt ist kostenpflichtig. Für die Abgabe von ölbelastetem Bauschutt wurde aber eine Sonderregelung getroffen. Die Kosten für die Entsorgung des ölhaltigen Bauschutts wurde auf 75 Euro pro Tonne gesenkt, sofern kein Dritter die Kosten der Entsorgung übernimmt. Die Entsorgungskosten liegen eigentlich bei 175 Euro pro Tonne. Auch hier ist ein Betroffenennachweis nötig.

Die jeweiligen Betroffenennachweise liegen bei der KAW und den Gemeinden in gedruckter Form aus oder können auf der Internetseite des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs heruntergeladen werden  (https://kaw.landkreis-guenzburg.de/hochwasserereignis.html?file=files/kaw_guenzburg/files/formulare/Bestaetigung_Gemeinde_Bauschutt.pdf&cid=1238 und https://kaw.landkreis-guenzburg.de/hochwasserereignis.html?file=files/kaw_guenzburg/files/formulare/Bestaetigung_Gemeinde_Sperrmuell.pdf&cid=1245).

Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Informationen zur Entsorgung von Abfällen aus den Hochwassergebieten zusammengefasst: https://kaw.landkreis-guenzburg.de/hochwasserereignis.html.